Am 28. Oktober letzten Jahres sorgte nicht nur die bittere Niederlage im Elfmeterschießen gegen Arminia Bielefeld für großes Unverständnis. Auch der dem Spiel folgende Polizeieinsatz auf dem Vorplatz des Stadions ließ uns ratlos und bestürzt zurück (Meldung der Fanhilfe Hertha B.S.C. vom 30.10.2014).
Im Nachgang wurde dieser völlig überzogene Einsatz von Seiten der Polizei damit begründet, dass die Täter des Pyroeinsatzes ermittelt worden wären und von diesen die Personalien festgestellt werden mussten. Richtig in diesem Zusammenhang ist, dass nach dem Spiel Personen ihre Personalien bei der Polizei abgeben mussten. Falsch ist jedoch und dies war schon nach kurzer Zeit klar, dass diese betroffenen Personen auch nur ansatzweise etwas mit der Pyroaktion während des Spiels zu tun hatten.
Zeit verstrich und die Dinge gingen ihren Lauf bis vor zwei Wochen: Der Verein Arminia Bielefeld sprach Stadionverbote bis Ende 2016 gegen diese Personen aus. Als Begründung wird der Einsatz von Pyrotechnik bzw. das laufende Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang aufgeführt.
Trotz Zusicherung gegenüber Hertha B.S.C. und trotz der üblichen Vorgehensweise verzichtete Arminia Bielefeld auf eine vorherige Anhörung der Beschuldigten. Somit konnten diese sich nicht zu dem Sachverhalt äußern und werden nun vor vollendete Tatsachen gestellt. Diese Ungerechtigkeit stinkt zum Himmel, denn bis heute beteuern alle Betroffenen ihre Unschuld!
Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Polizei Bielefeld dringend Täter vorweisen muss, um ihren vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Einsatz nach Spielschluss zu rechtfertigen. Der Verein Arminia Bielefeld hilft dabei ungeprüft und stellt sich an die Seite dieser desolat arbeitenden Sicherheitsbehörde. Die Fanhilfe Hertha B.S.C. wird diese unglaubliche Ungerechtigkeit definitiv nicht tatenlos hinnehmen!
Aktuell stehen wir allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite und werden notfalls auch rechtliche Schritte gegen den Verein Arminia Bielefeld unterstützen. Von unserer Seite wird es niemals akzeptiert werden, dass unschuldige Personen ihren Kopf für die fragwürdige Arbeit der Polizei hinhalten müssen. Wer nichts getan hat, darf dafür kein Stadionverbot bekommen!
Fanhilfe Hertha B.S.C. – im Mai 2015