Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte sieht in wesentlichen Punkten der geplanten Neufassung der Stadionverbotsrichtlinien des DFB eine Verschärfung und Verschlechterung für Fußballfans. Der DFB hat die Chance vertan, seit Langem in der Kritik stehende Regelungen rechtsklar zu regeln. „Es ist bedauerlich, dass sich der DFB offensichtlich dem Druck aus Politik und Polizei gebeugt hat und mit der Neuregelung populistische Forderungen wie die Verlängerung der Laufzeit eines Stadionverbots teilweise umgesetzt hat“, so Angela Furmaniak von der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte.
Einzelne Verbesserungen, die die Neuregelungen beinhalten (verbesserte Anhörung, stärkere Einbindung von Bezugsvereine und sachkundiger Stellen wie Fanprojekte, Fanbeauftragte etc.), können nicht darüber hinweg täuschen, dass sich in der Neufassung eine ganze Reihe an rechtsstaatlich bedenklichen Regelungen findet:Die Ausweitung der Dauer eines Stadionverbots auf bis zu fünf Jahren für sogenannte „Wiederholungstäter“ ist abzulehnen. Angesichts der insgesamt guten Sicherheitslage in den Stadien gibt es hierfür auch keine Rechtfertigung.
Entgegen der Darstellung des DFB stellen Stadionverbote faktisch eine Bestrafung dar und haben nicht nur präventiven Charakter. Widerrechtlich verhängte Stadionverbote stellen einen erheblichen Grundrechtseingriff dar und können im Nachhinein nicht wiedergutgemacht werden, da sie sofort vollzogen werden.
Stadionverbote beruhen in der Regel ausschließlich auf einem Verdacht, ohne dass der Ausgang eines Ermittlungsverfahrens abgewartet wird. Weder ist die Schuld des Betroffenen zu diesem Zeitpunkt festgestellt, noch liegen den Vereinen ausreichende Indizien vor, um eine präventive Gefahrenprognose seriös treffen zu können.
Weder erforderlich noch akzeptabel ist eine Ausdehnung der Möglichkeit zur Verhängung von Stadionverboten wegen „gegen die Menschenwürde verstoßendem Verhalten“. Derartig unbestimmte Rechtsbegriffe lassen befürchten, dass künftig Verhaltensweisen von Fans sanktioniert werden, die als zugespitzte Schmähkritik gegenüber gegnerischen Fans oder Funktionären typischerweise zum Bestand der Fankultur gehören.
Die geplante Weitergabe von Daten aus Stadionverboten an die FIFA, die UEFA bzw. andere ausländische Nationalverbände ist rechtswidrig und datenschutzrechtlich inakzeptabel. Weder für den DFB noch für den Betroffenen gibt es Kontrollmöglichkeiten, was mit den weitergegebenen Daten passiert. Es besteht die Gefahr, dass die Daten auf unabsehbare Zeit gespeichert oder gar wiederum an weitere Personen und Institutionen weiter gegeben werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat sich in den letzten Wochen mit einer Stellungnahme (im Anhang beigefügt) ausführlich zu den Kritikpunkten im Einzelnen geäußert. Diese Stellungnahme wurde der AG Stadionverbote des DFB, von welcher die Neufassung der Stadionverbotsrichtlinie erarbeitet wurde, vorgelegt. Eine Reaktion des DFB darauf ist bislang nicht erfolgt.
Anmerkungen zu den geplanten Stadionverbotsrichtlinien 2014 (PDF, 241kb)
„AG Fananwälte“ am 03.12.2013