Mit großem Interesse hat die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte die jüngste Äußerung des DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach zur Kenntnis genommen. Medien hatten berichtet, dass UEFA-Präsident Platini laut der Schweizer Bundesanwaltschaft von der FIFA eine treuwidrige Zahlung erhalten haben soll. Hierzu führt Niersbach in den Medien (u.a. SID v. 29.09.15) aus: „Mit Blick auf die aktuellen Vorgänge gehört für mich zu einer seriösen Amtsführung, erst einmal sehr genau hinzuschauen, um was es geht und ob hier tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt“.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte schließt sich der damit zum Ausdruck gebrachten Auffassung an, dass die Unschuldsvermutung ein unverzichtbarer Rechtsgrundsatz ist. Diesen zu beachten fordert die Arbeitsgemeinschaft seit langem auch im Hinblick auf die Vergabe von Stadionverboten. Hier erlauben die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des DFB jedoch das Aussperren von Fußballfans ausschließlich auf bloßen Verdacht der Polizei hin, ohne das Ergebnis der Ermittlungen und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Auch bei der Verhängung von Verbandsstrafen gegen Vereine, die oftmals auch die Fans im Kollektiv treffen, hält der DFB einen Schuldnachweis nicht für erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte erwartet, dass Herr Niersbach als DFB-Präsident sich nun konsequent für die Wahrung der Unschuldsvermutung einsetzt und die rechtsstaatlich hoch bedenkliche Vergabepraxis von Stadionverboten beendet.
Wer die Unschuldsvermutung für Funktionäre fordert, muss sie auch für Fußballanhänger gelten lassen.
“AG Fananwälte” im September 2015