Umgang mit der Polizei:
Vorladungen als Zeuge/Beschuldigter

Zunächst muss dir die Polizei mitteilen, ob du als Zeuge oder als Beschuldigter gesehen wirst und du musst über deine Rechte und Pflichten belehrt werden. Die Polizei kann dich sofort nach dem Vorfall verhören oder dich schriftlich zur Aussage vorladen. Du musst nicht zu dieser Vorladung gehen, die laden dich sowieso meist wegen total belanglosen Dingen vor, um sich ein besseres Bild von dir zu machen und um Informationen über andere Personen aus deiner Gruppe oder dem Umfeld zu bekommen. Als Beschuldigter bist du der Polizei gegenüber in keiner Situation zu einer Aussage verpflichtet.

Du musst lediglich Angaben zur Person machen (Name, Adresse, Geburtsdatum). In den meisten Fällen ist es ratsam, die Aussage zu verweigern, um vorher mit einem Anwalt Rücksprache zu halten. Lass dich niemals von Aussagen wie „Wenn du jetzt alles zugibst, bekommst du kein Stadionverbot!“ oder ähnlichem blenden. In der Regel reitest du damit nur dich und andere Personen in die Scheiße und das Stadionverbot wird dir am Ende trotzdem zugestellt!

Das Aussageverweigerungsrecht gilt auch, wenn du vor Gericht oder von der Staatsanwaltschaft geladen wirst. Zu diesem Termin musst du auf jeden Fall erscheinen. Du musst keine Angaben machen (außer den Angaben zur Person), wenn du dich durch deine Aussage selbst belasten würdest. Falls du diesen Termin nicht wahrnehmen solltest, musst du mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Besuch der Polizei rechnen. Die Absage eines Gerichtstermins ist nur mit einem
Attest möglich.

Als Zeuge bist du ebenfalls nicht verpflichtet, eine Aussage gegenüber der Polizei zu machen oder Vorladungstermine bei der Polizei wahrzunehmen. Vor Gericht dagegen bist du aber in jedem Fall verpflichtet, eine Aussage zu machen, mit der Ausnahme, wenn du dich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsstest. Es ist zudem ratsam, sich vorab mit einem objektiven Dritten zu beraten, da du dich durch eine unüberlegte Aussage eventuell selbst belasten könntest. Dieser objektive Dritte (z.B. Fan-Anwalt Rene Lau, Fanprojekt Berlin) wird Zeugenbeistand genannt. Jeder hat das Recht, einen solchen Zeugenbeistand zu Rate zu ziehen. In jedem Fall keine Falschaussage machen, das ist strafbar!

KEINE GESPRÄCHE MIT DER POLIZEI!