Umgang mit der Polizei:
Kontrollen & Verhaftungen

Personalienkontrolle/-aufnahme

Eine Personalienkontrolle kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Du bist verpflichtet dich auszuweisen. Die Aufnahme der Personlien muss dagegen begründet werden. Lass dir Name/Dienstnummer der kontrollierenden Beamten geben. Sind sie zivil unterwegs, müssen sie sich ausweisen können.

Körperliche Durchsuchung

Liegt ein begründeter Verdacht vor (vom Beamten erklären lassen), kann die Polizei eine Leibesvisitation veranlassen. Hierbei ist es wichtig, dass die Polizeibeamten nur deine Kleidung, deine Taschen und mitgeführte Gegenstände kontrollieren dürfen. Für die Kontrolle von Körperöffnungen und für die Blutabnahme muss Fachpersonal (ein Arzt) hinzugezogen werden. Frauen und Mädchen dürfen nur von weiblichem Polizeipersonal kontrolliert werden!

Verhaftung

Bei einer Verhaftung nicht provozieren lassen und nicht mit der Polizei reden, denn alles was du sagst, wird gegen dich oder andere verwendet! Alle Angaben die von dir benötigt werden, stehen auf deinem Ausweis. Hast du, aus welchen Gründen auch immer, keinen Personalausweis dabei, solltest du die benötigten Daten aber trotzdem preisgeben. Ansonsten wirst du gegebenenfalls länger festgehalten. Spätestens um 24 Uhr des Folgetages nach der Festnahme muss die Polizei dich frei lassen, oder dich dem Ermittlungsrichter vorführen. Dieser entscheidet, ob du weiter inhaftiert wirst oder nicht.