Umgang mit der Polizei:
Hausbesuch und Hausdurchsuchungen

Hausbesuch

Stehen bei dir plötzlich Polizisten vor der Tür, die mal eben mit dir reden oder mit dir eine Gefährdenansprache machen wollen, frage sie höflich nach ihrem Namen und mach die Tür nicht auf bzw. falls du sie bereits geöffnet hasst, einfach wieder zu. Du musst mit niemand von der Polizei reden und dich von niemand vollquatschen lassen. Schon gar nicht inoffiziell bei dir zu Hause.

Hausdurchsuchung

Die Polizei führt Hausdurchsuchungen in der Regel morgens in aller Frühe durch. Dabei solltest du auf Folgendes achten: Es werden immer mehrere Beamte vor deiner Wohnung oder vor der Wohnung deiner Eltern stehen. Lass dir zuerst (vor der Tür) den Durchsuchungsbefehl zeigen. Du kannst selber einen Zeugen bestellen und solltest das auch tun. Dies kann z.B. auch ein Nachbar sein, den du eigentlich nicht leiden kannst. Lieber so als ohne Zeugen! Während der Durchsuchung darfst du dich in deiner Wohnung frei bewegen und telefonieren. Falls du unsicher bist, rufe deinen Anwalt an. Die Polizei darf sich nur in deinen Räumen oder Gemeinschaftsräumen aufhalten und das in deiner Gegenwart. Bestehe darauf! Bitten sie dich deinen PC zur Überprüfung hochzufahren, tu dies. Ansonsten können sie ihn mitnehmen. Die Überprüfung des PCs sollte für dich kein Problem sein, da du darauf (genauso wenig wie auf USB-Sticks, Digicams und Handys) keine Bilder speicherst, die gegen Dich oder andere Personen verwendet werden könnten!

Wenn die Beamten Dinge mitnehmen, werden diese aufgelistet und du sollst ihnen die Mitnahme bestätigen. Unterschreibe möglichst nichts -wenn doch schreibe dazu, dass es z.B. „gegen meinen Willen“ erfolgte. Wollen sie eine Bestätigung, dass sie nichts mitgenommen und nichts zerstört haben, unterschreibe dies. Wenn du nicht immer alle Beteiligten im Blick hattest, dann unterschreibe nur „unter Vorbehalt“. Diesen Zusatz vermerkst Du einfach im Unterschriftenfeld.