Fanhilfe Hertha BSC informiert – Teil 2

Wie bereits angekündigt, informieren wir euch als Fanhilfe weiterhin über die Verschärfungen der Polizeiaufgabengesetze (PAG) in den verschiedenen Bundesländern. In der heutigen Ausgabe, beschäftigen wir uns in aller Kürze mit den Neuerungen im Freistaat Bayern, da wir erst kürzlich in den „Genuss“ der Arbeit der dortigen Polizei kommen durfen. Unter dem Vorwand der Terrorabwehr hat die bayerische Regierung rund um die CSU die bayerische Polizei mit dem härtesten Polizeigesetz seit 1945 ausgestattet. Die Polizei bekommt hiermit vergleichbare Befugnisse wie Geheimdienste und wird einer solchen Behörde gleichgeschaltet. Diese Neuerungen sieht das mittlerweile in Kraft getretene Polizeigesetz in Bayern vor:

Vorbeugehaft
• Zukünftig können „Gefährder“ auf unbestimmte Zeit und ohne richterliche Anordnung in Vorbeugehaft genommen werden. Wer als „Gefährder“ eingestuft wird definiert die Polizei dabei selbst.

Aufenthaltsgebote/-verbote
• Ohne richterlichen Schuldspruch kann nun die Polizei die Möglichkeit erhalten gegen „Gefährder“ Aufenthaltsgebote oder -verbote auszusprechen. Das heißt die Polizei darf alleine entscheiden, ob ein „Gefährder“ seinen Wohnort nicht mehr verlassen darf oder eben seinen Wohnort verlassen muss. Die Entscheidung wer ein Gefährder ist obliegt auch hier alleine der Polizei.

Einsatz von Handgranaten und Maschinengewehren
• Durch das neue PAG wird es der Polizei gestattet, situativ Handgranaten und Maschinengewehre einzusetzen.

Einsatz von Gesichtserkennungs-Software
• Mittels kollektiven Filmens – nicht nur bei Straftaten – und einer Auswertungssoftware mit automatischer Gesichtserkennung bei Demonstrationen wird das im Grundgesetz festgehaltene Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt.

Einsatz von Spionage-Software
• Darüber hinaus hat die Polizei noch weitreichendere Kompetenzen zur Überwachung erhalten: Telefonate, Chatprogramme, E-Mails und soziale Medien – nichts ist mehr vor den Ermittlungsbehörden sicher – die Privatsphäre wird praktisch abgeschafft.

Es muss damit allen klar werden, dass durch die neuen Befugnisse der bayerischen Polizei JEDER in das Fadenkreuz der Ermittlungen geraten kann! Gerade Fußballfans waren in der Vergangenheit oftmals die Laborratte für neue Gesetzesauslegungen, sodass wir fest davon ausgehen, auch dieses Mal, etwa für die Auslegung des Gefährder-Begriffs, als solche herhalten zu müssen.

Ein Polizei- und Überwachungsstaat kann nicht im Interesse einer Demokratie sein, die eigentlich dahingehend aus ihrer Geschichte lernen sollte.

Wir wollen daher jeden Herthaner und Fußballfan dazu aufrufen, sich über die geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze in Brandenburg, Berlin und allen anderen Bundesländern zu informieren. Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr werden Gesetze aus dem Boden gestampft, die Auswirkungen für weitaus mehr Menschen haben, als man uns weiß machen will. Was nützt die Freiheit des Denkens, wenn sie nicht zur Freiheit des Handelns führt?!

Fanhilfe Hertha B.S.C. – am 03. März 2019