Fanhilfe Hertha BSC informiert – Teil 1

Wie die vergangene Zeit gezeigt hat und die kommende mit Sicherheit auch weiter zeigen wird, ist es für uns Fußballfans absolut unumgänglich, das Einmaleins der Rechte und Pflichten im Umgang mit Polizei und anderen Ermittlungsbehörden zu beherrschen. Dass das Interesse daran auch entsprechend groß ist, hat Samstag der 25. Januar im Fanprojekt Berlin gezeigt: An dem von uns als „Fanhilfe Hertha BSC“ sehr kurzfristig ausgerufenen „Kenne deine Rechte“- Tag nahmen rund 70 Herthaner teil, hörten den Ratschlägen der „Fanhilfe“ zu und konnten Fragen an anwesende Juristen stellen.

Auch in Zukunft wird es regelmäßig Treffen dieser Art geben, zu welchen sich jeder Herthaner hiermit eingeladen fühlen darf. Wie die meisten wissen kann die typische Situation „zur falschen Zeit am falschen Ort sein“ alleine dazu führen, in das Fadenkreuz der Ermittlungen zu geraten.

Für kurzfristige Fragen steht euch die „Fanhilfe“ darüber hinaus jeden Spieltag mit Rat und Tat zur Seite. Fragt dafür einfach die bekannten Gesichter aus der Fanszene oder kommt vor den Heimspielen am Fananhänger vorbei. Nochmal zur Erinnerung: Eine Mitgliedschaft in der „Fanhilfe Hertha BSC“ kostet 10€ für das gesamte Jahr – es tut also keinem weh und hilft vielen
Herthanern!

Heute startet darüber hinaus eine Serie, bei der die „Fanhilfe Hertha BSC“ euch in unregelmäßigen Abständen in den kommenden Kurvenechos über die Verschärfung der einzelnen Polizeigesetze in der gebotenen Kürze informieren wird. Zum großen Glück haben wir in Berlin momentan ein derartiges Problem nicht zu beklagen. Allerdings sieht das bereits für viele Herthaner aus dem Berliner Umland schon anders aus, da Brandenburg an einem neuen Polizeigesetz bastelt. Außerdem reisen wir jedes zweite Wochenende durch und in eine Vielzahl von Bundesländern, die allesamt bereits ihre Polizeigesetze verschärft haben oder kurz davor stehen. Um euch
und uns als Fanszene bestmöglich darauf vorzubereiten, starten wir heute mit ein paar grundsätzlichen Begriffen und Änderungen.

Gefährder:
• Unbestimmter Rechtsbegriff; es besteht bislang keine offizielle Definition.
• Personen, die nicht den Bereich der Strafbarkeit erreicht haben, aber dennoch aus Sicht der Polizei eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle darstellen.
• Offener Begriff lässt vermuten, dass auch vermehrt Fußballfans darunter verstanden werden.

Überwachung von Berufsgeheimnisträgern:
• In vielen Bundesländern sollen oder werden bereits sogenannte Berufsgeheimnisträger überwacht, obwohl sich derartige Maßnahmen nicht auf selbige erstrecken sollten.
• Einzig Rechtsanwälte bleiben „geschützt“.
• Im Fußballkontext heißt das beispielsweise, dass Fanprojekte durchsucht und ihre Mitarbeiter befragt werden dürfen.

Kontaktverbot:
• In einigen Bundesländern darf die Polizei künftig den Kontakt zu bestimmten Personen verbieten.
• Stadionverbotlern könnte so der Kontakt zu ihrer Gruppe oder Freunden untersagt werden; sie dürften dann nicht mehr mit der Fanszene oder anderen Herthanern auswärts fahren.

Fußfessel:
• Kein Scherz: In einigen Bundesländern kann es passieren, dass Personen, von denen erwartet wird, dass sie künftig straffällig werden, eine Fußfessel angelegt wird, um zu kontrollieren, wo sie sich befinden
• Bisher wurde diese Maßnahme nur bei verurteilten Verbrechern oder im Vollzug angewendet.
• Weiterhin ist eine umfassende Kennzeichnungspflicht von Polizisten nicht vorgesehen.

Fanhilfe Hertha B.S.C. – am 02. Februar 2019