AG Fananwälte: Benachrichtigungspflicht bei Dateieintragungen muss bundesweit umgesetzt werden

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte begrüßt den heutigen Beschluss des Sportausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss folgte einem Antrag der PIRATEN-Fraktion auf Einführung einer Benachrichtigungspflicht bei Eintragungen in die sog. SKB-Datenbank und forderte von der Landesregierung eine umgehende Realisierung, damit alle betroffenen Personen über einen Eintrag in die Verbunddatei Datei „Gewalttäter Sport“ durch nordrhein-westfälische Behörden und über Speicherungen in anderweitigen lokalen „SKB-Dateien“, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, informiert werden. Dem Beschluss vorausgegangen war eine Anhörung des Sportausschusses, an dem auch die Rechtsanwälte und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, Marco Noli und Dr. Andreas Hüttl, als Sachverständige teilnahmen.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte fordert in einer Pressemitteilung die sofortige Einführung einer entsprechenden Benachrichtungspflicht in allen Bundesländern. Dieser Schritt ist rechtsstaatlich zwingend und ein Gebot des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), da ohne Mitteilungspflicht kein effektiver Rechtsschutz gegen Eintragungen möglich ist.

Der Wortlaut der Pressemitteilung findet sich hier.

“AG Fananwälte” am 28. März 2017