Datei Gewalttäter Sport auf rechtliche Grundlage gestellt

Am Freitag, den 04.06.2010 hat der Bundesrat einen Entwurf, der die umstrittene Sammeldatei Gewalttäter Sport auf ein rechtliches Fundament stellt, abgesegnet. In der Vergangenheit war die Datei als rechtswidrig befunden worden. Nun stimmte der Bundesrat zu, eine Warndatei aus den Daten zu generieren.

Mehr als 11.000 Personen sind mittlerweile, seit der Einführung der Datei Gewalttäter Sport im Jahr 2000, in der Warndatei gespeichert. Ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts brachte die Datei vor rund eineinhalb Jahren ins Wanken, denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass die bisher geführte Datei auf keinerlei rechtlichen Grundlagen basiere. Kurz vor der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika und den geplanten Public Viewing-Möglichkeiten in den deutschen Innenstädten entsandte das Innenministerium einen Entwurf mit Eilbedürfnis an den Bundesrat, die Datei als Warndatei nach dem Bundeskriminalamtsgesetz zu führen. Auf eine Anhörung des Bundestages zur neuen Rechtsverordnung wurde vonseiten des Innenministeriums verzichtet.

Nach der neuen Rechtsgrundlage wird ein Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport in „Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale“ und „weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind“ aufgeteilt. Unter Personendaten fallen Angaben wie Name, Spitzname, Schulabschluss, Beruf, Anschrift, gesprochene Dialekte, verfasste Texte, körperliche Merkmale und vieles mehr. Ist die erfasste Person einer Straftat verdächtig, werden unter anderem noch Punkte wie Angaben „zu verwendeten Kommunikationsmitteln wie Telefon (Festnetzanschluss oder Mobiltelefon), Telefax, E-Mail-Adresse, vom Beschuldigten betriebene Internetadresse, statische Internetprotokolladresse, dynamische Internetprotokolladresse und zugehöriger Zeitstempel sowie Dienstanbieter“, Vielfliegernummern oder Kontodaten und Finanztranskationen geführt. Den gesamten Entwurf gibt es als PDF-Datei auf der Internetseite des Bundesrates zum Download.

Quelle: Stadionwelt, 08.06.2010